Abstract
Hypereides' In defence of Euxenippus against Polyeuctus upon his indictment for treason was dated by its first editor Churchill Babington to the year 334 BC, while the second editor, Domenico Comparetti, places the possible date of composition almost ten years later, to the period between 330 and 324 BC. According to Comparetti, the orator could only have quoted the expression ‘Molossia is mine’ from the letter of Alexander's mother Olympias to the Athenian people at the time when Olympias was already ruler of the territory in question, i.e. after the death of her brother in 331 BC. This date has been accepted as the factual date of composition for over 150 years, so editors have adapted several emendations and alternative interpretations to this view. This study argues that the speech should be dated to 334/333 BC according to the surviving, clearly interpretable text and that any emendations are therefore superfluous – Churchill Babington was right.
In seinem Kommentar1 zu Hypereides’ Gerichtsreden behandelt David Whitehead2 in der Einleitung zur Euxenippos-Rede auch die Frage der Datierung. Obwohl der Editor princeps Churchill Babington den Euxenippos-Prozess und damit auch die Rede selbst unmittelbar in die Zeit nach der Annexion von Oropos durch Athen datiert hatte – d. h. in die ersten Jahre der Herrschaft des Alexander, um 334 v. Chr. –, argumentierte Domenico Comparetti bezüglich der Datierungsfrage später dermaßen überzeugend, dass hierfür nach dem Consensus philologorum schließlich die Periode um 330–324 festgelegt wurde.3 Aus dem einschlägigen Hinweis in der Rede – nach dem der Ankläger Polyeuktos vorher gegen keinen Politiker einen Prozess initiiert hatte (Euxenippos war nämlich Privatmann) – schlussfolgerte Babington, dass die Rede vor dem genau ins Jahr 334 v. Chr. datierbaren Prozess des Polyeuktos gegen Demades entstanden sein muss. Demgegenüber wies Comparetti einerseits nach, dass der Ankläger des Euxenippos mit dem Polyeuktos von Sphettos (PA 11950), der Demades angeklagt hatte, nicht identisch ist (der Ankläger wird aller Wahrscheinlichkeit nach Polyeuktos aus dem Demos Kydantidai gewesen sein – PA 11947), andererseits wies er darauf hin, dass Alexanders Mutter Olympias als Herr(in) von Molossien ihren von Hypereides zitierten Brief nicht vor 331 v. Chr. verfasst haben kann, da zu jener Zeit ihr Bruder Alexander I. noch am Leben und somit der Herrscher war (terminus post quem). Andererseits kann mit dem Tod des Lykurg, des Wortführers der Anklage, eindeutig das Jahr 324 v. Chr. als terminus ante quem festgelegt werden. Comparettis Datierung wurde lediglich von Nikolaos Oikonomides in Frage gestellt, der aber mit seinen Argumenten weder die Althistoriker noch die Altphilologen überzeugen konnte.4 Die überwiegende Mehrheit Letzterer war sogar bereit, aufgrund der maßgeblich gewordenen Datierung gleich drei Emendationen vorzunehmen bzw. dem klassischen Griechisch fremde Bedeutungen anzupassen. Die Verstümmelung dieses in seiner Ausführung und Genauigkeit gleichermaßen außerordentlich anspruchsvoll tradierten Textes hat mich veranlasst, im Rahmen der Vorarbeiten zur neuen Hypereides-Edition auch die Datierungsfrage erneut unter die Lupe zu nehmen – in meinen Augen scheint Babington nämlich bezüglich der Datierung letztendlich Recht zu behalten.5 Nach einem kurzen Überblick über die Entstehung und die Entstehungsumstände der Rede sollen im Folgenden in vier Abschnitten die Argumente aufgezählt werden, die die allgemein angenommene Datierung in Frage stellen und dafür sprechen, die Rede in das Jahr 333 v. Chr. zu datieren.
Zu den Entstehungsumständen der Rede
und dem Hintergrund des Falles
Hypereides’ Rede zur Verteidigung des Euxenippos ist auf derselben Papyrusrolle überliefert, auf deren Bruchstücken auch die Lykophron-Rede erhalten geblieben ist.6 Die beiden Reden zeigen zahlreiche Gemeinsamkeiten. Auch Euxenippos hat man in einem Eisangelia-Verfahren zu verurteilen versucht – trotz eigentlich fehlender Rechtsgrundlage. Der Ankläger wurde – ähnlich dem des Lykophron – von Lykurg unterstützt, und schließlich, um hier nur die auffallendsten Züge zu erwähnen, verwendet Hypereides im ersten Teil der Rede die gleiche Argumentationsstrategie: Das angebliche Vergehen des Angeklagten bildet keinen Fall für einen Eisangelia-(Landesverrats-)Prozess. Euxenippos war ein am Bergbau interessierter, wohlhabender Athener Bürger. Obwohl kein aktiver Politiker, mag er sich doch allgemeiner Achtung erfreut haben und geriet an seinem Lebensabend in das Kreuzfeuer politischer Auseinandersetzungen. Die Vorgeschichte des Prozesses reicht bis zur Schlacht von Chaironeia zurück. Philipp und nach ihm sein Sohn Alexander hatten nämlich in der Absicht, die ehemaligen Verbündeten Athen und Theben zu entzweien, das seit längerer Zeit umstrittene Grenzgebiet Oropos an Attika angeschlossen.7 Oropos kann sowohl als der nordöstliche Teil Attikas als auch als der südöstliche Teil Böotiens betrachtet werden.8 In geographischer Hinsicht gehört das Gebiet zum Tal des Asopos-Flusses und steht damit in engster Verbindung mit Böotien.
Kultische Bedeutung hatte Oropos zwar auch wegen des dort befindlichen heilwirkenden Amphiaraion (Heiligtum des Amphiaraos), aber für Athen war die Region in erster Linie wirtschaftlich besonders wichtig, weil hier eine der für Athen lebenswichtigen Routen des Getreideimports von Euböa verlief, die gleichzeitig als Aufmarschweg nach Euböa diente.9 Die strategische Bedeutung von Oropos erwies sich bereits im Peloponnesischen Krieg, das Gebiet war aber auch wegen seiner wirtschaftlichen Produktion – vor allem wahrscheinlich wegen seiner Forstwirtschaft – von Belang.
Nach dem makedonischen Sieg im Jahr 338 kam die Region in den Besitz des athenischen Staates und wurde in fünf gleiche Bezirke aufgeteilt, die unter den paarweise angeordneten zehn Phylen verlost wurden. Nach der Verteilung wurde diskutiert, dass der den Phylen Hippothoontis und Akamantis zugeteilte Berg von den fünfzig Landvermessern (horistai) früher für den Amphiaraos abgesondert worden war (Eux. 16) und daher den Phylen nicht hätte überantwortet werden dürfen. Die Volksversammlung beauftragte deshalb drei Bürger, unter ihnen Euxenippos, den Fall aufzuklären und den Willen des heilenden Orakel-Heros Amphiaraos durch Incubatio zu erkunden: Sie sollten sich demnach im Amphiaraion von Oropos schlafen legen und dort eine Nacht verbringen. Euxenippos hatte dabei erwartungsgemäß einen Traum, über den er der Volksversammlung Bericht erstattete. Der genaue Inhalt des Berichts ist zwar nicht bekannt, die Angelegenheit scheint sich jedoch zugunsten der beiden oben erwähnten Phylen entschieden zu haben. Nichtsdestotrotz reichte Polyeuktos aus der Phyle Aigeis (Demos der Kydantidai) einen Antrag ein, demzufolge das Gebiet weiterhin dem Amphiaraos gehören, die Einnahmen nach dem von dort verkauften Ertrag von den beiden Phylen zurückerstattet und diese wiederum von den anderen Phylen entschädigt werden sollen. Der Antrag wurde abgelehnt und über Polyeuktos durch ein Graphe paranomon-Verfahren eine Geldstrafe von 25 Drachmen verhängt, die als beispiellos gering galt und sich wohl so erklären lässt, dass der Entschädigungsantrag auch vom angesehenen Politiker Lykurg unterstützt worden war. Auch ist es nicht auszuschließen, dass der Grund für die niedrige Strafe bzw. das milde Urteil am „schlechten Gewissen“ der das finanzielle Opfer ablehnenden acht Phylen lag. Polyeuktos gab sein Ziel jedenfalls nicht auf und griff Euxenippos mit Hilfe des Lykurg erneut an, indem er ihn verleumdete, von gewissen Personen bestochen worden zu sein, um zu ihren Gunsten zu „träumen“.10
Zum politischen Hintergrund des Prozesses sind in der Literatur verschiedene Erklärungen zu lesen. Engels deutet den Euxenippos-Prozess – gleich dem Fall des Lykophron – als Angriff auf die reichen athenischen Minenpächter, von dessen Erfolg Lykurg sich einen materiellen Nutzen für seine Bauvorhaben erhofft haben dürfte. Einen von Engels’ Hauptbeweisen hierfür liefern Forschungsergebnisse von David Lewis, der anhand der Inschrift zu den kleinen Panathenäen (IG II/III3 1, 447 = II/III2 334) feststellte, dass die für ein solches Fest notwendigen finanziellen Mittel den Athenern in der Mitte des 4. Jahrhunderts v. Chr. nicht immer zur Verfügung standen.11 Ich selbst neige eher zu der Annahme, dass das erstrangige Ziel nicht die Konfiskation des Vermögens des Euxenippos gewesen sein mag, sondern dass der Prozess eher initiiert wurde, um durch die Rückgabe der durch die beiden Phylen usurpierten Region die finanzielle Grundlage des Amphiaraos-Kultes auch langfristig zu sichern.
Lykurg wollte das von Theben erworbene Gebiet zu dauerhaftem athenischem Besitz machen und traf zu diesem Zweck umfassende kulturpolitische Maßnahmen. Hierzu gehörten nicht nur die in die Mitte des 4. Jahrhunderts v. Chr. datierbaren (siehe unten, Abschnitt 4) Bauarbeiten und die Einführung eines Festes, sondern auch die Schaffung von neuen Mythenvarianten: Laut dem nach athenischen Interessen umgestalteten Mythos wurde Amphiaraos samt seinem Wagen nicht bei Theben, sondern in Oropos von der Erde verschlungen.
Ein deutliches Beispiel für ähnliche kulturpolitische Bemühungen aus den 330er Jahren v. Chr. liefert auch der mythologische Hintergrund von Hypereides’ Deliakos-Rede.12 Lykurg und seine Helfer meinten mit dem Protektorat über das Amphiaraion höchstwahrscheinlich auch das Gebiet für Athen zu sichern. Obwohl Engels im Allgemeinen Recht haben dürfte, berücksichtigt er vielleicht doch nicht hinreichend, dass dem Euxenippos-Prozess der erfolglose Versuch vorausgegangen war, die Region einfach zum Teil des Amphiaraion-Temenos erklären zu lassen. Dies wiederum deutet darauf hin, dass das eigentliche Ziel nicht der Erwerb des Besitztums des Minenpächters Euxenippos war, sondern die Sicherung des Berges bzw. später der Rückerwerb (Rückkauf) dieses von den Phylen in Gebrauch genommenen Gebietes nach der Verurteilung des Euxenippos. Die erfolgreiche Verurteilung des Euxenippos hätte einen eindeutigen Beweis dafür liefern können, dass der Staat (die Phylen) aufgrund einer Lüge ein eingeweihtes Gelände usurpiert, sodass dieses in irgendeiner Form dem Heros zurückerstattet werden musste. Da Polyeuktos nach seiner Verurteilung denselben Vorschlag nicht mehr einbringen durfte, wollte er sein Ziel nunmehr durch die Vernichtung des Euxenippos erreichen: Der Staat solle die beiden Phylen kompensieren und das Gebiet dem Heiligtum sichern. Hierfür sprechen auch die Worte des Hypereides (Eux. 18): Wenn es dem Polyeuktos gelungen wäre, seinen Antrag zur Entschädigung der Phylen durchzusetzen, und wenn er den Prozess, in dem sein Vorschlag angegriffen wurde, nicht verloren hätte, wäre die Vernichtung des Euxenippos nicht nötig gewesen (εἶτ’ εἰ μὲν ἀπέφυγες τὴν γραφήν, οὐκ ἂν κατεψεύσατο οὗτος τοῦ θεοῦ, ἐπειδὴ δὲ συνέβη σοι ἁλῶναι, Εὐξένιππον δεῖ ἀπολωλέναι;). Es ist also durchaus möglich, dass Lykurg lediglich ein einträgliches Gebiet für die aus den Quellen bekannten bedeutenden Bau- bzw. Umbauarbeiten brauchte. Demnach war der entscheidende Anlass des Prozesses nicht unbedingt der Angriff auf die Minenpächter: Hypereides führte dieses Argument nur als rhetorische Vernebelung ins Feld (s. Eux. 32ff.).
Obwohl die Reden der Anklage nicht überliefert sind, dürfte kein Zweifel bestehen, dass die Ankläger in dem angeblichen Vergehen des Euxenippos die Untergrabung der Kulte und der Gemeinschaft hervorzuheben beabsichtigten, was ein qualifizierter Fall von Landesverrat gewesen wäre. Aus den Worten des Hypereides kann man schließen, dass Euxenippos von der Anklage als Mitläufer der Makedonen und Veruntreuer des Staatsbesitzes dargestellt worden war. Deswegen spielen in Hypereides’ Verteidigungsrede die Makedonen und Olympias ebenso eine Rolle wie auch das Verhalten des Euxenippos, der zugelassen haben soll, dass Olympias im athenischen Heiligtum von Hygieia eine Votivgabe stiftete. Der Redner trat als Verteidiger vor die Richter, sodass die auf uns gekommene Rede wohl als sogenannte „Zweitrede“ (Deuterologion) zu betrachten ist.
Argumente für die Datierung auf 333 v. Chr.
- 1.Im Gegensatz zu Comparettis Standpunkt beanstandete Olympias in ihren Briefen die fromme Bemühung der Athener um den Dione-Kult und die Schmückung der Kultstatue in Dodona meines Erachtens nicht als „offizielle“ Herrscherin Molossiens (d. h. nach 331 v. Chr. [?]), sondern wegen ihrer eigenen molossischen Herkunft und religiösen Zugehörigkeit. Die diesbezügliche Textstelle lautet:
ὑπὲρ τούτων ὑμῖν τὰ ἐγκλήματα ἦλθε παρ’ ᾿Ολυμπιάδος ἐν ταῖς ἐπιστολαῖς, ὡς ἡ χώρα εἴη ἡ Μολοττία αὑτῆς, ἐν ᾗ τὸ ἱερόν ἐστιν· οὔκουν προσῆκεν ἡμᾶς τῶν ἐκεῖ οὐδὲ ἓν κινεῖν. (Hyp. Eux. 25)
Daher rührten die Vorwürfe gegen euch in Olympias’ Briefen, dass nämlich Molossien, das Gebiet, wo sich das Heiligtum befindet, ihr gehöre; daher gingen uns die dortigen Angelegenheiten nicht das Geringste an.
Obwohl, wie oben bereits erwähnt, Comparettis „orthodoxe“ Datierung der Rede expressis verbis lediglich von Oikonomides in Frage gestellt wurde, stellt auch Hammond meines Erachtens stichhaltig fest (und untermauert dadurch den Standpunkt des griechischen Philologen): Olympias habe ihre eigene „Position“ (d. h. dass „Molossien ihr gehöre“) ganz allgemein nach ihrer molossischen Herkunft und ihrer gottesfürchtigen Haltung beschrieben und bestimmt. Aus all dem folge jedoch nicht, dass Olympias zur Zeit der fraglichen Behauptung, d. h. der Abfassung der Briefe, die Königin oder Regentin von Molossien gewesen wäre.13 Aufgrund der Quellen und der einschlägigen Analysen der Fachliteratur können wir diesbezüglich zwar nichts Bestimmtes behaupten, jedoch deuten alle Indizien darauf hin, dass einerseits das Recht der molossischen und der makedonischen Frauen – so insbesondere der weiblichen Mitglieder der Herrscherfamilien –, über das Vermögen zu verfügen, sowie ihre „Auffassung von Besitz“ sich von der athenischen Praxis und dem athenischen Geist wesentlich unterschieden. (Die Behauptung, etwas „gehört mir“ bzw. „gehört dem“ kann in Molossien und im Athen dieser Epoche Unterschiedliches bedeutet haben.) Andererseits hatten Olympias und ihre Vorfahren gerade zu Dodona die stärkste Bindung.
In den Augen der Nachwelt, die den Abschnitt der Hypereides-Rede und die Behauptung von Olympias nach der athenischen Auffassung deutete, ist die fragliche Formulierung als ,Besitz in „offizieller“ Hoheitskompetenz‘ zu verstehen, während der Hinweis sich nach molossischen Begriffen möglicherweise auf das Privateigentum oder das ausgezeichnete Interesse eines Mitglieds des Königshauses bezogen haben kann.14 Auch der maßgebende Olympias-Experte Carney hebt hervor, dass die Molosserinnen im Gegensatz zu den Frauen im südlicheren Teil von Hellas sowohl in der Ausübung ihrer Rechte bezüglich ihres Privatbesitzes als auch in der Ausübung ihrer Religion eine wesentlich größere Freiheit genossen und sogar bemüht waren, die heiligen Haine auf ihrem Territorium geradezu zu beherrschen.15
Andererseits konnten Olympias und ihre Familie, so auch ihr Vater Neoptolemos, besonders ab 385 v. Chr. Dodona als ihren (auch im allgemeinen, d. h. nicht im Sinne von Machtausübung verstandenen) „Eigenbesitz“ und als Kultzentrum der molossischen Herrscher betrachten – obwohl das Herrscherhaus gewiss nicht von dort stammte.16 Neben Dokumenten des Königs Neoptolemos wurden in Dodona auch vier Inschriften von Olympias’ Bruder Alexander I. identifiziert.17 Olympias bewahrte bis zu ihrem Tod ihre molossische Identität, nach der auch sie eine Nachfahrin des Aiakos, Großvaters des Achill (Mitglied der Aiakiden-Dynastie), war. Die Herrscherfamilie – und so später, kaum zufällig, Alexander selbst – ließ ihre Herkunft letztendlich von Achill bzw. dessen Sohn Neoptolemos herleiten, dem Andromache einen Sohn gebar. Ein Beweis für Olympias’ besondere Bindung an Dodona könnte auch die Annahme sein, dass ihr erster Namentausch (von Polyxena zu Myrtale) mit dem Ritus des Erwachsenwerdens und dem Aphroditekult zusammenhing: In Dodona wurde für die Göttin gerade um diese Zeit ein eigenes Heiligtum errichtet.18
- 2.Es ist falsch, die Formen des Praesens perfectum im Text der Rede durch Vergangenheitsformen zu übersetzen: Gemäß dem klassischen Sprachgebrauch drücken diese Formen einen gegenwärtig fortbestehenden Zustand aus, daher erübrigt sich auch ihre Korrektur.20 Daraus folgt, dass alle drei von Hypereides früher angeklagten Personen zur Zeit des Vortrags der Rede noch am Leben waren.
Ἀριστοφῶντα τὸν Ἀζηνιέα, ὃς ἰσχυρότατος ἐν τῆι πολιτείᾳ γεγένηται· (καὶ οὗτος ἐν τούτωι τῶι δικαστηρίωι παρὰ δύο ψήφους ἀπέφυγε·) Διοπείθη τὸν Σφήττιον, ὃς δεινότατος δοκεῖ εἶναι τῶν ἐν τῆι πόλει· Φιλοκράτη τὸν ῾Αγνούσιον, ὃς θρασύτατα καὶ ἀσελγέστατα τῆι πολιτείᾳ κέχρηται· τοῦτον εἰσαγγείλας ἐγὼ ὑπὲρ ὧν Φιλίππῳ ὑπηρέτει καὶ κατὰ τῆς πόλεως εἷλον ἐν τῶι δικαστηρίωι. (Hyp. Eux. 28f.)
Aristophon aus dem Demos Azenia, den außerordentlich einflussreichen Politiker (und der hatte seinen Freispruch vor diesem Gericht nur zwei Stimmen zu verdanken); Diopeithes aus dem Demos Sphettos, den berüchtigten Bürger unserer Stadt; Philokrates aus dem Demos Hagnus, der die tollkühnsten und gröbsten Missbräuche beging: Ich habe ihn wegen seiner zu Ungunsten unserer Stadt dem Philipp erwiesenen landesverräterischen Dienste vor Gericht verurteilen lassen.
Aristophon wurde 362 v. Chr. von Hypereides angeklagt. Der Prozess ist genau datierbar.21 Engels bemüht sich, die Verbform γεγένηται infolge der nach Comparetti angenommenen Datierung als Vergangenheitsform zu deuten, obwohl dafür kein zwingender sprachlicher Grund vorliegt: „Aristophon … war … 330 v. Chr. verstorben. Das Perfekt in Hyp. 3,28f. wäre daher nicht wörtlich zu nehmen, sondern Hypereides weist hier auf die Zeit des lykurgischen Athen zurück.“22 Andererseits deutet auch das Pronomen οὗτος eher darauf hin, dass Aristophon am Leben ist. Sollte er nämlich tot sein, wäre hier eher das Pronomen ἐκεῖνος angebracht. Die Fortsetzung, der nachdrückliche Charakter der Formulierung ἐν τούτωι τῶι δικαστηρίωι, lässt ebenfalls vermuten, dass der einstige Angeklagte, den Hypereides wegen zwei fehlender Stimmen nicht hat verurteilen lassen können, noch am Leben ist – die Euxenippos-Rede muss folglich vor 330 v. Chr. vorgetragen worden sein.
Der Prozess gegen Diopeithes kann wegen der spärlichen Quellen lediglich aufgrund der mit dem Namen des Eubulos markierten politischen Kreise bzw. aufgrund seiner aus den Inschriften bekannten Aktivitäten ungefähr in die zweite Hälfte der 340er Jahre v. Chr. datiert werden.23 Nach der auf dem Papyrus überlieferten Formulierung wird der Politiker jedoch offensichtlich auch noch zur Zeit der Euxenippos-Rede einen Einfluss ausgeübt haben. Die Formulierung δεινότατος δοκεῖ εἶναι wurde nämlich erst im Sinne der modernen texteditorischen Entscheidung als Vergangenheit (<ἐ>δόκει) gelesen. Obwohl Jensen diese Emendation akzeptierte und die Verbform sowie den Vergangenheitsbezug zum maßgeblichen Ausgangspunkt für die Historiker gemacht hat, braucht der anspruchsvolle, auch eine Reihe von internen Korrekturen enthaltende Text des Papyrus auch hier nicht geändert zu werden, wofür bereits zahlreiche Forscher plädiert haben. Diopeithes dürfte also zur Zeit des Vortrags der Euxenippos-Rede noch als einflussreicher Rhetor gegolten haben, sodass wir von seiner bekannten politischen Akme in der Mitte der 340er Jahre wohl nicht sehr weit entfernt sind.
- 3.Zur Datierung der Rede können auch gewisse Formulierungen des Hypereides Anhaltspunkte liefern, da diese auf „unlängst“ stattgefundene Ereignisse Bezug nehmen. So wurde dem Text zufolge nicht nur Olympias’ Votivgabe „vor Kurzem“ (333 v. Chr.) gestiftet,25 sondern auch das persönliche Beispiel des Hypereides als Staatsmann gegenüber den Befehlen aus Makedonien kann „nicht lange“ zurückgelegen haben. 335 und 334 v. Chr. erhob der Redner seine Stimme nämlich gegen die Forderungen der Makedonen, weshalb er von dem Euxenippos anklagenden Polyeuktos über das gleiche Verhalten Rechenschaft verlangt haben kann. Dies wird durch die unten zitierten Stellen der Euxenippos- und der Diondas-Rede sowie das diese belegende Testimonium des Ps.-Plutarch bekräftigt – die Diondas-Rede wurde nämlich im Spätwinter des Jahres 334 v. Chr. vorgetragen.26
δεῖ δὲ ὦ βέλτιστε μὴ ἐπὶ τῷ ᾿Ολυμπιάδος ὀνόματι καὶ τῷ ᾿Αλεξάνδρου τῶν πολιτῶν τινα ζητεῖν κακόν τι ἐργάσασθαι, ἀλλ’ ὅταν ἐκεῖνοι πρὸς τὸν δῆμον τὸν ᾿Αθηναίων ἐπιστέλλωσι μὴ τὰ δίκαια μηδὲ τὰ προσήκοντα, τότε ἀναστάντα ὑπὲρ τῆς πόλεως ἀντιλέγειν καὶ πρὸς τοὺς ἥκοντας παρ’ αὐτῶν δικαιολογεῖσθαι καὶ εἰς τὸ κοινὸν τῶν ῾Ελλήνων συνέδριον πορεύεσθαι βοηθήσοντα τῆι πατρίδι. σὺ δ’ ἐκεῖ μὲν οὐδεπώποτε ἀνέστης οὐδὲ λόγον περὶ αὐτῶν ἐποιήσω, ἐνθάδε δὲ μισεῖς ᾿Ολυμπιάδα ἐπὶ τῶι ἀπολέσαι Εὐξένιππον, καὶ φὴς κόλακα αὐτὸν εἶναι ἐκείνης καὶ Μακεδόνων. (Hyp. Eux. 19f.)
Du solltest jedoch, mein bester Freund, dich nicht darum bemühen, im Namen von Olympias und des Alexandros einem deiner Mitbürger zu schaden, sondern wenn die beiden ungerechte und unangemessene Forderungen an das Volk der Athener stellen, dann solltest du aufstehen und deine Stimme im Interesse unserer Stadt erheben, gegenüber ihren Gesandten unser Recht verteidigen, vor dem gemeinsamen Rat der Hellenen erscheinen, um deiner Heimat zu helfen! Du bist aber dort nie aufgestanden und von ihnen nie Erwähnung getan; hier hingegen grollst du Olympias in der Absicht, Euxenippos zu verderben, und behauptest deshalb, er sei ein Speichellecker von ihr und der Makedonen.
Διώνδας δὲ νῦν μὲν οὐκ ἀγανακτεῖ εἰ ὑπὲρ τοῦ ἑτέρωι ἀκολουθεῖν διπλᾶς τρι[ή]ρεις . . .ο . . . . . . . . . ωσει . , ἀλλὰ καὶ γράφει αφ . αυ . . . . . [κ]α[ί] φησι εἶν[αι] δεινὸν εἰ ὑπὲρ τῆς τῶν Ἑλλήνων ἐλευθε[ρί]ας πλείω προθυμί(αν) Ἀθηναῖοι Θηβαίων παρέσχοντο.
[in lacuna fortasse ἀναγκαζόμεθα ¦ ἀποδώσειν, ἀλλὰ καὶ γράφει ἀφ’ αὑτῶν δοῦναι καί φησι – vel simile] (Hyp. Dion. 14)
Diondas aber empört sich jetzt nicht darüber, dass man uns für die Rolle irgendeines Vasallen zur Stellung von doppelt so vielen Schlachtschiffen zwingt – im Gegenteil: er schlägt geradezu vor, freiwillig ein Angebot zu machen, da es – wie er behauptet – verblüffend ist, dass die Athener für die Freiheit der Griechen mehr verpflichtet waren als die Thebaner.
[καὶ] γὰρ νῦν τὰ μὲν ἄλλα ἐ[ά]σω τῆς ἀσελγείας αὐτοῦ, ἔλεγε δὲ ἐν τῆι πρώην ἐκκλησίαι δεῖν ἡμᾶς τὴν Πάραλον πέμψαντας ὡς Ἀλεξάνδρον μέμφεσθαι αὐτῷ, ὅτι ὑστάτοις ὑμῖν ἐπέστειλεν περὶ τῶν τριήρων. (Hyp. Dion. 24)
Seine sonstigen Gemeinheiten brauche ich jetzt gar nicht zu erwähnen; jedoch schlug er kürzlich in der Volksversammlung vor, die Paralos unverzüglich zu Alexander zu schicken und bei ihm Beschwerde zu erheben, dass er sich wegen der Schiffe erst zuletzt an euch gewandt hat.
ἐπολιτεύσατο Ἀθήνησι, καθ' ὃν χρόνον Ἀλέξανδρος τῶν Ἑλληνικῶν ἥπτετο πραγμάτων· καὶ περὶ τῶν στρατηγῶν ὧν ᾔτει παρ' Ἀθηναίων ἀντεῖπε <…> καὶ περὶ τῶν τριήρων. (Ps. Plut. Mor. 848E)
Er wurde zur maßgebenden Figur des athenischen öffentlichen Lebens, gerade zu der Zeit, als Alexander seinen Einfluss auf die hellenischen Angelegenheiten auszuweiten begann. Nicht nur in der Sache der Strategen, deren Ausliefern er von den Athenern forderte, erhob er seine Stimme gegen ihn, sondern auch in der Sache der Schlachtschiffe.27
- 4.Die mit der Euxenippos-Rede verbundene Oropos-Frage, die Regelung bzw. Neuordnung des Status des Gebietes und die Sicherung des Einkommens für das Heiligtum können höchstens ein bis zwei Jahre nach der Annektierung der Region durch Athen (335 v. Chr.) wirklich aktuell gewesen sein.28 Diese Annahme wird auch dadurch eindeutig unterstützt, dass der im Euxenippos-Prozess als Ankläger auftretende Lykurg in erster Linie aufgrund der Texte der überlieferten Inschriften (im Weiteren sollen behandelt werden: die Anerkennung des Phanodemos 332/331 v. Chr. IG II/III3 1, 348 [IG VII 4253, Syll.3 287]; die Organisierung der Megala Amphiaraia 329/328, IG II/III3 1, 355 [IG VII 4254, Syll.3 298]; die Aufteilung des Oropos-Gebietes, Agora XVI 84), in zweiter Linie aufgrund der Ergebnisse der archäologischen Grabungen ab Mitte 334 v. Chr. groß angelegte Bauarbeiten in Oropos veranlasste. Das Ziel war, die Bedeutung von Amphiaraos’ Heiligtum und Kult im Sinne von Athens Interessen zu stärken. 333 v. Chr. wurde die Quelle des Amphiaraion renoviert, ihre Wasserversorgung entsprechend geregelt und eine neue Wasserleitung entworfen. Lykurg ließ das frühere Theater in der Nähe des Altars abreißen und veranlasste östlich davon den Bau eines neuen Theaters und einer neuen Säulenhalle, während der Tempel vermutlich einen neuen Pronaos erhielt.29 Wahrscheinlich gleichzeitig mit den Bauarbeiten stellte der Atthis-Autor Phanodemos, der auch anderweitig ein Befürworter, gleichsam Ideologe des lykurgischen Kultprogramms war,30 die Darbringung von Opfern und die Erneuerung des vierjährlich stattfindenden Festes auch gesetzlich sicher und wurde vom athenischen Volk für sein Engagement hierfür 332/331 v. Chr. geehrt.
… ἐπειδὴ Φανόδημος Θυμαιτάδης καλῶς καὶ φιλοτίμως νενομοθέτηκεν περὶ τὸ ἱερὸν τοῦ Ἀμφιαράου, ὅπως ἂν ἥ τε πεντετηρὶς ὡς καλλίστη γίγνηται καὶ αἱ ἄλλαι θυσίαι τοῖς θεοῖς τοῖς ἐν τῶι ἱερῶι τοῦ Ἀμφιαράου, καὶ πόρους πεπόρικεν εἰς ταῦτα καὶ εἰς τὴν κατασκευήν τοῦ ἱεροῦ … στεφανῶσαι χρυσῶι στεφάνωι
… da Phanodemos aus dem Demos der Thymaitadai ein schönes und löbliches Gesetz zum Tempel des Amphiaraos unterbreitete, einerseits um dem vierjährlichen Fest seinen größtmöglichen Glanz zu verleihen, andererseits damit den im Amphiaraos-Heiligtum verehrten Göttern auch die anderen Opferdienste großzügig erwiesen werden, und da er für all dies und den Tempelbau auch die Einnahmequellen sicherte … wird er mit dem goldenen Kranz beehrt.31
Das der Renovierung folgende und mit den olympischen Jahren zusammenfallende vierjährliche Fest (Megala Amphiaraia) wurde zuerst 329/328 v. Chr. abgehalten.32 Dies wird durch die Inschrift ausgewiesen, die drei Jahre nach Phanodemos’ Auszeichnung eingemeißelt wurde. Das athenische Volk lässt demnach den von der Volksversammlung gewählten Beauftragten eine Anerkennung zukommen, weil diese die am Amphiaraion veranstalteten Wettspiele vorzüglich beaufsichtigt haben sollen. Die ersten drei Namen auf der Liste sind die des Phanodemos, des Lykurg und des Demades. Laut Wills Feststellung – zumal bei den Spielen auch Athletikwettkämpfe und Pferderennen stattfanden – müssen auch die Kampfplätze und Rennbahnen renoviert worden sein. Der Kult blühte während der ganzen athenischen Herrschaft, d. h. bis ins Jahr 322, was zahlreiche Inschriften und Votivgaben belegen.33 Lykurg hatte im Zusammenhang mit dem Fest der Kleinen Panathenäen ein oder zwei Jahre später, 336/335 oder 335/334 v. Chr., ähnliche Maßnahmen getroffen.34
Ähnlich wie vorhin kann auch die Inschrift Ath. Agora XVI 84 (Inv. I 6793) im Zusammenhang mit Oropos gedeutet werden.35 Aufgrund von Lewis’ Hypothese bezog Langdon den Text auf die Aufteilung des Oropos-Gebietes. Papazarkadas, der Herausgeber der neuen Edition von 2009, wies wiederum aufgrund der Ortsnamen, der Aufgabenbereiche und besonders des seltenen Hinweises auf das Phyle-Paar sowie der Erwähnung der von dichten Wäldern bedeckten Gebiete eindeutig nach, dass die überlieferte „Katasterbeschreibung“ nach der Begehung des Areals auch mit Hypereides’ Rede im Zusammenhang steht.36 Laut Papazarkadas wurde das Gebiet nach 335 v. Chr. zunächst für die Phylen vermessen, die diese anschließend an Privatpersonen weiter verteilten, wonach die Inschrift Agora XVI 84 (Inv. I 6793) entstand. Aufgrund der wiederherstellbaren Namen und von biographischen Daten einzelner Personen datiert der Herausgeber die Inschrift in die 330/320er Jahre und stützt sich dabei im Interesse der weiteren Präzisierung gerade auf die Euxenippos-Rede. Er nimmt Comparettis Datierung an und betrachtet 330 oder 329 als terminus ante quem, da er meint, dass die Rede kurz nach dem diplomatischen „Briefwechsel“ entstanden sein könnte.37 Aufgrund der zahlreichen textmäßigen Allusionen zwischen der den Phanodemos anerkennenden Inschrift und der Kleine-Panathenäen-Inschrift nimmt er an, dass der Initiator der Verpflichtung, die das Einkommen für den Gott sichern sollte und zum Euxenippos-Prozess führte, Phanodemos war. Des Weiteren ist er der Ansicht, dass die Athener die weniger fruchtbaren Flächen nach der Verpflichtung unter den Phylen verteilt haben; Unachtsamkeit und persönliche Habgier sollen später zur Infragestellung des Status quo der Phyle-Gebiete geführt haben.38
Der Ausgangspunkt für Papazarkadas’ Argumentation, die zwangsläufig zum vorhin dargelegten Resultat führt, ist Comparettis Datierung, nach der die Euxenippos-Rede frühestens 330 v. Chr. entstanden sein wird. Sehen wir jedoch von dieser Datierung ab, können wir den Ablauf der Ereignisse allerdings auch anders, meines Erachtens glaubwürdiger, skizzieren. Die auch aufgrund der Rede spürbar bedeutende Staatsangelegenheit kann nach der folgenden Chronologie ins Kreuzfeuer der kultschaffenden Politiker und der um ihr persönliches Einkommen besorgten Phylen und Privatpersonen geraten sein: Im Jahre 335/334 v. Chr., nach der Annexion von Oropos, teilten die Athener – bis auf ein kleineres Temenos – das ganze Gebiet unter den Phylen auf. 334/333 v. Chr. wollten Lykurg und Phanodemos von den bereits verteilten Flächen den Anteil der von Hypereides erwähnten beiden Phylen für den Amphiaraos-Kult erwerben. Eine solche, die Einkommensinteressen tief verletzende Neuordnung konnte wahrscheinlich – wenn überhaupt – ausschließlich durch eine göttliche Offenbarung bekräftigt werden. Auch der misslungene Entschädigungsantrag des Polyeuktos vor dem Euxenippos-Prozess deutet eindeutig darauf hin, dass man das Gebiet von den dieses bereits besitzenden Phylen für Amphiaraos zu enteignen versuchte.
Im Sinne der obigen Ausführungen müssen die Maßnahmen bezüglich Oropos, die auch zu Lykurg in Beziehung zu setzen sind – inklusive die Sicherstellung der von diesem Gebiet stammenden Einnahmen, die letztendlich den Ausgangspunkt des Euxenippos-Prozesses bedeutet –, meiner Ansicht nach 334/333 v. Chr. getroffen worden sein. Somit wird auch das Gerichtsverfahren parallel dazu stattgefunden haben, sodass wir die Hypereides-Rede wohl in der Tat auf das Jahr 333 v. Chr. datieren können.
Bibliographie
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Der Beitrag wurde erstmals in ungarischer Sprache veröffentlicht (Horváth [2020]). Eine erste deutschsprachige Fassung (Horváth [2021]) liegt im sechsten Sammelband der Reihe „Byzanz und das Abendland“ mit den Beiträgen der Gallica–Graeca-Sektion des Budapester Kolloquiums vom 25.–28. November 2019 vor.
Whitehead (2000) 155ff.
Babington (1853) XV. „The date of the speech must certainly be placed in the times of Alexander, probably in the early part of his reign“ und Comparetti (1861) 44ff.
Oikonomides (1958) 47ff. Sein Gegenargument war, dass Olympias die Aussage, Molossien gehöre ihr, auch nach dem Tod Philipps II., als es zum Interregnum kam, gemacht haben könne. Andererseits betont er, dass Olympias (nach der Feststellung von Berve [1926] II., 286) den von Hypereides erwähnten Pokal im Jahr 333 v. Chr. der Hygieia stiftete. Vgl. Bartolini (1976) 70f.
Auch dürfte es kein Zufall sein, dass ein beträchtlicher Teil der Forscher die Rede – trotz der Annahme von Comparettis Datierung – innerhalb der abgesteckten Zeitspanne eher an deren Anfang, auf 330/329 v. Chr., datiert. Vgl. Whitehead (2000) 155.
Verteidigungsrede für Euxenippos gegen Polyeuktos wegen Landesverrats. Vgl. mit Übersetzung und Erläuterungen von Horváth (2001) 57ff. Der hier folgende Überblick ist eine verbesserte Fassung der zitierten Publikation.
Oropos gehörte zur Zeit von Kleisthenes' Verwaltungsreform noch nicht zu Attika und geriet zwischen 507 v. Chr. und dem Beginn des Peloponnesischen Krieges unter den Einfluss von Athen. Es wurde 411 v. Chr. von den Böotern besetzt (Thuk. VIII, 60), um 374 v. Chr. allerdings von Athen zurückerobert, das es aber im Jahre 366 erneut verlor (Xen. Hell. VII, 4.1). Laut literarischen Hinweisen wurde Oropos von Philipp nach seinem Sieg bei Chaironeia 338 v. Chr. Athen zugesprochen (Paus. I, 34.1), die allgemein angenommene Datierung ist jedoch die Zerstörung von Theben 335 v. Chr. Ab 322 v. Chr. wurde die Region mit der endgültigen Schwächung des demokratischen Athens unabhängig (Diod. Sic. XVIII, 56.6), gehörte aber 312 v. Chr. erneut zu Theben (Diod. Sic. XIX, 78.3). Ab 304 v. Chr. steht sie unter athenischer, ab 287 v. Chr. wieder unter böotischer Hoheit, von 171 v. Chr. gilt sie als unabhängiges Gebiet (Polyb. XXXII, 11.5).
In Wirklichkeit hatte Oropos – eine Kolonie nachweislich eretrischer Herkunft – weder eine böotische noch eine athenische Identität. Siehe Wilding (2015) bes. 6, Anm. 73 mit Zusammenfassung der Literatur.
Thuk. VII, 28.
Siehe den neuesten Überblick in Van Hove (2019) und Hintzen-Bohlen (1997).
Engels (19932) 213ff.; Lewis (1959).
Vgl. Horváth (2001) 107ff.; siehe auch Domínguez (2022) bes. 557.
Siehe Anm. 4 und Hammond (1980) bes. 474. „In 330 BC, or soon after when Hyperides was defending a client, Euxenippus, he envisages Olympias as operating in Macedonia (Eux. 32, fin.), but he refers to an incident in Epirus which arose when Athens embellished the shrine of Dione at Dodona. Olympias complained in a letter which cited by Hyperides as containing these words: … She was explaining her status in the matter, as a Molossian by birth and no doubt as a religious woman; it does not follow that she was acting as the Molossian queen or regent [Anm. 53: Berve (1926), 2.287 makes her ‘Herrin von Epeiros’]. Although Hyperides gives few details, he treats the complaint (probably one of several) as coming officially to Athens from Olympias and Alexander (32 καὶ πρὸς τοὺς ἥκοντας παρ’ αὐτῶν δικαιολογεῖσθαι).“ Whitehead (2000) 157 merkt in Bezug auf Hammonds Standpunkt vorsichtig nur so viel an: „If dating implications for Eux. follow, they are to my mind uncertain.“ Und doch sind die Folgen eindeutig: Wenn die Behauptung nicht zutrifft, muss die Rede nicht notwendigerweise nach 331 v. Chr. datiert werden. (Allerdings meint Hammond [1967] 558 und 583 noch, dass der nach Athen gesandte Brief mit den ominösen Zeilen „just before 330 B.C.“ entstanden sei, als Olympias nach Molossien zurückkehrte.) Carney (1987) bes. 50ff. bezweifelt Hammonds Auffassung und nimmt eindeutig an, dass die Euxenippos-Rede nach 330 v. Chr. entstand.
O'Neil (1999) bes. 1f. hebt unter Berufung auf Pomeroy (1984) 14ff. hervor, dass die Makedoninnen selbst über ihr Eigentum verfügten. Aus früherer Zeit nennt er als einziges Beispiel gerade Olympias' Votivgabe für Hygieia. Zur eigenartigen Formulierung des „sein“/„mein“ kann auch beigetragen haben, dass die Frau des Königs von Epeiros, des in Sizilien gefallenen Alexander I., Kleopatra – die Tochter von Olympias und Schwester Alexander des Großen –, während der Abwesenheit ihres Mannes Molossien als Regentin führte. Nach Meinung des Verfassers habe sie dies vermutlich mit wesentlich größeren Befugnissen getan als welche ihrer Mutter Olympias in Molossien zuteil geworden waren (siehe O'Neil [1999] 11). Cabanes (1980) plädiert ebenfalls dafür, dass die Frauen in Epeiros bezüglich des Besitzes und der Veräußerung ihrer Eigentümer einen besonderen sozialen und rechtlichen Status innehatten: Sie waren erbberechtigt und durften sogar – zumindest bis zur Volljährigkeit ihres Sohnes – als Familienhäupter fungieren.
Carney (2006) 7f. Sie dürften im Vergleich zu anderen griechischen Frauen auch in der Ausübung und Beaufsichtigung der Kulte deutlich selbstständiger gewesen sein.
Siehe Hammond (1967) 525ff., wo der Verfasser die von Neoptolemos im heiligen Hain von Dodona im 4. Jahrhundert v. Chr. gestifteten Inschriften vorstellt. Siehe auch Carney (2006) 8: „The seat of the royal family, let alone the location of its palace, is uncertain, though it seems reasonable to conclude that by Olympias' day, the Aeacids must have spent considerable time at Dodona.“
Hammond (1967) 535ff.
Carney (2006) 93f. hält die Beziehung zu Dodona und den Ritus des Erwachsenwerdens für wahrscheinlicher als die andere Annahme bezüglich des Namentausches, d. h. Olympias' Verlobung mit Philipp auf Samothrake.
Carney (2000) 86 und Anm. 5 (282).
Zu einer Reihe ähnlicher unbegründeter Emendationsversuche ist es an der für die Datierung der Philippides-Rede ausschlaggebenden Textstelle gekommen; siehe Horváth (2004).
Engels (19932) 33.
Engels (19932) 33, Anm. 39.
Engels (19932) 371f.
Whitehead (2000) 235, mit weiterführender Literatur. Siehe auch Engels (19932) 76f.
Carney (1987) 51.
Siehe Horváth (2014) 10ff., bes. 20.
Adele Scafuro machte mich auf eine weitere mögliche Allusion aufmerksam: ἀλλὰ τῶν ῥητόρων ἐάν τις ἀδικῇ, τοῦτον κρίνειν, στρατηγὸς ἐάν τις μὴ τὰ δίκαια πράττῃ, τοῦτον εἰσαγγέλλειν (Eux. 27). Hypereides könnte damit auf Lykurg, den Unterstützer des Polyeuktos im Prozess, hindeuten, der 338/337 v. Chr. ‒ im letzten gegen einen Strategen geführten Eisangelia-Verfahren ‒ Lysikles zum Tode verurteilen ließ. Siehe auch die umfassende Studie Scafuro (2021), in der die Verfasserin (164, Anm. 92) meiner in der ungarischsprachigen Fassung dieses Beitrags vorgelegten Argumentation zustimmt. Für ihre kollegiale Unterstützung, ihre wertvollen Bemerkungen zum vorliegenden Beitrag sowie für das von ihr erhaltene Manuskript ihrer Studie, in der sie den Wandel des Eisangelia-Verfahrens in einem breiteren Zusammenhang analysiert, darf ich mich bei Frau Scafuro an dieser Stelle ganz aufrichtig bedanken.
Knoepfler (1985) bes. 53. Knoepfler (2001) 369–389 konnte überzeugend nachweisen, dass Oropos trotz gegenteiliger Behauptung der literarischen Quellen nicht von Philipp (338 v. Chr.), sondern von Alexander (335 v. Chr.) Athen überantwortet wurde. Siehe Wilding (2015) 56, Anm. 5, nebst einem Überblick über die Literatur.
Will (1983) 90f. mit Verweis auf die Quellen und weiterer Fachliteratur.
IG II/III³ 1, 348 (IG VII 4253, Syll.³ 287). Vgl. FGrH 325 T 3b; Will (1983) 91, Anm. 277. Am Tag der Auszeichnung des Phanodemos unterbreitete auch der Ausgezeichnete selbst den Vorschlag, den heilenden Heros Amphiaraos zu bekränzen und den goldenen Kranz im Heiligtum unterzubringen, was unter den auf uns gekommenen „Kranz-Inschriften“ als einzigartig gilt. Die den Vorschlag unterbreitende Inschrift (I. Orop. 296) bewahrte auch die entscheidenden Phrasen des Gebets, die die Bekränzenden im Heiligtum zu sprechen hatten. Scafuro (2009) 59–86, bes. 76f., konnte überzeugend belegen, dass das Ereignis im Jahr 332/331 v. Chr. Oropos' Bindung an Attika und Athen bestärken sollte. Papazarkadas (2011) 47f. zieht aus dieser einmaligen Inschrift zur Anerkennung des Amphiaraos auch weitere Schlüsse; demnach soll der Heros – auf den Vorschlag des Phanodemos – symbolisch nicht nur mit dem Kranz geehrt und beschert worden sein, sondern auch Landgüter erhalten haben. Aus all dem folgt nun, dass die Absteckung des Gebietes zwischen 335/334 und 332/331 v. Chr. stattgefunden haben muss: „After all, it may not be coincidental that the decree in honour of Phanodemos was passed in the ninth of prytany when payments of sacred rentals were normally made and, therefore, it would have been only in the same prytany of 332/1 that the Athenians would have appreciated the effectiveness of Phanodemos' financial legislation. If so, the law and the subsequent delimitation should be dated in the preceding year, 333/2“ (Hervorhebung von mir: L. H.). Papazarkadas (2011) 48 und 97 bestätigt die früheren Feststellungen der Fachliteratur, nach denen das dem Amphiaraos geweihte Gebiet etwa 17 % von Oropos eingenommen haben kann (IG II2 1672 = IEleusis 177). Falls dem so ist, können wir gleich hinzufügen, dass dies in der Tat mehr oder weniger mit den den beiden Phylen zufallenden 20 % übereinstimmt, sodass es von den beiden „usurpierenden“ Phylen zurückgenommen worden sein könnte. Gegenüber Papazarkadas' Standpunkt dürfte Phanodemos laut Lambert (2018) 195, Anm. 68 aus seinem eigenen Vermögen zur Gabe beigesteuert haben.
Siehe IG II/III3 1, 355 (IG VII 4254, Syll.3 298); vgl. FGrH 325 T 4. (Syll.3 298. „Penteterida Amphiaraiorum in quartum cuiusque Olympiadis annum incidisse et anno Ol. 112, 4 [329/8] primum actam esse ex titulo n. 298 apparet“ Dittenberger, 500). Die Kosten des Festes und der Wettspiele wurden laut Knoepfler eindeutig vom Einkommen des für die Gottheit zurückerworbenen und früher von den beiden athenischen Phylen usurpierten Gebietes gedeckt. Siehe Knoepfler (2010) 439–454, bes. 445.
Will (1983) 91.
Lewis (1959) 240. Vgl. R&O no 81. Laut Robert (1960) Ch. XIII. 189–203, bes. 194ff., ist das auf der Kleine-Panathenäen-Inschrift verzeichnete Gebiet Nea, dessen Einnahmen für die Veranstaltung der Kleinen Panathenäen ausgegeben wurden, nichts anderes als die kurz davor erworbene nea chora in Oropos. Die kühne Identifizierung wurde von mehreren Forschern – u. a. auch von Lewis – heftig bestritten. (Ich halte es ebenfalls für völlig unbegründet.) Zur Literatur siehe Knoepfler (2010) 449, Anm. 72. Da Knoepfler sich nur schwer vorstellen konnte, dass neben dem für Amphiaraos gesicherten Areal auch noch für die Kleinen Panathenäen ein besonderer Bereich abgesteckt worden wäre, geht er noch weiter, indem er meint, die Nea („plus naturelle“) sei mit ganz Oropos selbst identisch. Er untersucht erneut die Möglichkeiten der Rekonstruierung des Archontennamen, kommt zu dem Schluss, dass der Eponymos ausschließlich Euainetos gewesen sein kann (335/334; S. 450), und behauptet, die auf der Inschrift erwähnte Verpachtung beziehe sich gerade auf das Gebiet, von dem auch Hypereides spricht (S. 452). Für Athen soll das aus den oropischen Schwarzkieferwäldern zu gewinnende Harz eine wichtige Einnahmequelle gewesen sein, zumal Pech als Grundmaterial vielfältige Verwendung fand (Beleuchtung, Konservierung von Wein, Kriegsflotte [S. 454] – bezüglich von Letzterem wird er zweifelsohne auch Recht haben). Siehe auch Hintzen-Bohlen (1997) 124–126.
Papazarkadas (2009) 165–181; siehe auch Papazarkadas (2011) 102ff.
Langdon (1987) und Papazarkadas (2009) 165ff.
Papazarkadas (2009) 178 führt in Anm. 41 aus, es sei ausgeschlossen, dass die Athener eine Gesandtschaft nach Dodona geschickt hätten, ohne vorher mit dem Herrscher verhandelt zu haben; jedoch war Alexander I. in der Zwischenzeit gestorben, sodass die seinen Posten übernehmende Olympias die umstrittene Tätigkeit nicht mehr verübeln konnte, zumal mit ihr nicht verhandelt worden war. Papazarkadas zitiert Parkle (1967) 142: „Evidently the consultation of the oracle which led to this Athenian dedication at Dodona had taken place recently after the death of Alexander king of the Molossi.“ Andererseits schlägt Humphreys (2004) 97 („Athens had sent a theôria to make an offering in Dodona c. 331, no doubt as a discret gesture of friendship to Macedon [Hyperides IV Euxenippos 24–6]“) das Jahr 331 v. Chr. als Zeitpunkt der Gesandtschaft nach Dodona vor, den aber Papazarkadas für zu früh hält, da Alexander im Winter 331/330 v. Chr. starb.
Papazarkadas (2009) 180: „I would suggest then that Phanodemus instigated the consecration mentioned in Hyperides with the aim of raising funds – in the form of rentals, as in the case of Nea – for the celebration of the newly established Amphiaraia.“ sowie (ebd.): „Carelessness and private greed caused problems that called for a re-examination of the status quo of the tribal property. Hyperides' fourth speech, dating, as I believe, to 330 or thereabout, attests to such problems experienced by Akamantis and Hippothoontis. Agora I 6793 probably belongs to the same period, though I would not exclude a date later in the 320s.“